"Probleme kann man niemals auf derselben Ebene lösen, auf der sie entstanden sind". (Albert Einstein)
Mit dem Mediationsgesetz, als ein Teil des „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen. Der Mediator ist der speziell ausgebildete Fachmann für das Verfahren, neutral und allparteilich.